Checklisten - Kontrollvorgaben
Bonitierung
Nachstehend finden Sie Vorgaben für die Tierbeurteilung, Schulung für Farmleiter, Infos über Verhaltenskunde und Beispiele für die Bonitierung (nach Vorgaben von Frau Dr. Keppler)
Kontrollberichte - Vorlagen
Alle Kontrollberichte können via Tablett/Notebook über die KAT-Datenbank erfaßt werden. Die Zugangsdaten werden von KAT übermittelt. Das vereinfacht die Audits erheblich. Die Auswertung erfolgt unmittelbar und die Kontrollberichte werden zentral erfaßt und gespeichert und stehen als upload bei der nächste Kontrolle zur Verifizierung zur Verfügung.
Zur Nutzung dieses Service ist eine Zulassung als Kontrollstelle im KAT-System erforderlich.
Die Erfassung erfolgt offline und wird übertragen, sobald eine Online-Verbindung besteht.
Die Herdenbestandsblätter, Tierwohlerfassungsbögen und Übergabeprotokolle stehen als Downloadfiles weiterhin im Wordformat, ebenfalls in der aktuellen Version zur Verfügung.
Zulassung Betriebe
Vorgaben für die Zulassung sind:
Die Bio-Initiative bestätigt nach Bewertung der erforderlichen Zertifizierungsunterlagen über die Einhaltung der Vorgaben der EU-Verordnungen über den ökologischen Landbau und weitergehenden Anforderungen der Bio-Initiative die Systemteilnahme.
- gültiges Zertifikat der Öko-Kontrolle
- gültiges KAT-/QS- oder vergleichbares Zertifikat
- Erfüllung der Vorgaben der Bio-Initiative (siehe Checklisten und Vorgaben)
Beitragsordnung
Systemverträge
Die Bio-initiative ist gemeinnützig und damit nicht gewinnorientiert. Das bedeutet stringente Vorgaben an den Aufgabenbereich, die in der Satzung vorgegeben sind:
- Förderung des ökologischen Landbaus
- die Förderung von Verbraucherberatung, Verbraucherinformation und Verbraucherschutz
- die Förderung des Tierschutzes
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Erstellung und Bewertung von nationalen und europäischen Standards und Gütesiegeln, insbesondere im Bereich der tierischen und pflanzlichen Bioproduktion, sowie die Einhaltung und Umsetzung von Tierschutzvorgaben.
Vorgaben für Zertifizierungsstellen
Die Vorgaben der EU-Bestimmungen über die ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen sind Grundlage für die IG Bio-Initiative. Ziel ist ein Standard, der sowohl die Interessen der Produzenten von biologisch erzeugten Produkten zur Differenzierung gegenüber Mitbewerbern abdeckt als auch die Wünsche der Verbraucher hinsichtlich des Umweltschutzes und der Tiergesundheit berücksichtigt.
Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Vorgaben hat die Bio-Initiative einheitliche Kriterien für die jeweiligen Kontrollstellen erstellt. Diese sind Voraussetzung für die Zulassung und regeln auch die Zuständigkeit.
Zulassungsvorgaben
Zugelassenen Kontrollstellen
Stand 01.08.2024
Fachgesellschaft ÖKO-Kontrolle mbH
Hinterm Rehmel 12
19395 Plau am See
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Eurofins ARS PROBATA
ARS PROBATA GmbH
Möllendorffstr. 47
10367 Berlin