die Interessengemeinschaft ökologischer Landwirte e.V.
Die Vorgaben der EU-Bestimmungen über die ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen sind Grundlage für die IG Bio-Initiative, dem Interessengemeinschaft ökologischer Landwirte. Die Standards der Initiative gelten auch für Bereiche, die in den Bestimmungen der EU-Vorgaben nicht bzw. nur teilweise beschrieben sind. Ziel ist ein Standard, der sowohl die Interessen der Produzenten von biologisch erzeugten Produkten zur Differenzierung gegenüber Mitbewerbern abdeckt als auch die Wünsche der Verbraucher hinsichtlich Umweltschutz und der Tiergesundheit berücksichtigt.
Dabei spielt die Erarbeitung von Vorgaben und einer klaren Positionierung für die Umsetzung in der Praxis eine entscheidende Rolle. Sie sind Hauptbestandteil und Herzstück eines ökologisch orientierten Systems im Interesse der Marktbeteiligten und Verbraucher.
Bei der Gestaltung dieser Vorgaben sind die Bestimmungen der Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung und Kontrolle von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie deren Durchführungsbestimmungen mit der Verordnung (EU) 2020/464 der Kommission und deren Änderungen Vorgabe. Es gelten soweit die Bestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung und Ergänzungen. Dazu gehören klare Vorgaben und definierte Prüfsystematiken, die über unabhängige externe Kontrollen geprüft und bewertet werden. Ausnahmeregelungen zu den Standards werden nicht gewährt, das gilt insbesondere für Besatzdichten, die sich an Vorgaben einer rein flächengebundenen Größe orientieren.
Mit der neuen Öko-Verordnung werden zahlreiche Anpassungen, insbesondere im Bereich der Aufzucht von Junghennen und Bruderhähnen vollzogen. Die neuen Vorgaben gelten seit 01.01.2022.
Zweck des Vereins:
Förderung des ökologischen Landbaus
Förderung von Verbraucherberatung, Verbraucherinformation und Verbraucherschutz
Förderung des Tierschutzes.
Die IG Bio-Initiative steht für:
Nachhaltigkeit und Fairness
Transparenz entlang der Prozesskette
Tierschutz
Verbraucherinformation
Verbot des Tötens männlicher Küken
Biodiversität
Grundsätze
Einige unserer wesentliche Grundsätze und Vorgaben:
Umstellung des gesamten Betriebes auf ökologische Bewirtschaftung
tierartgerechte Haltung nach erweitererten Vorgaben des Tierschutzgesetzes
und der deutschen Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung
Verbot des Tötens männlicher Küken
Nutztiere leben unter artgerechten Bedingungen
Weidegang und betriebseigenes Futter
max. Tierbesatz 2 Großvieheinheiten pro Hektar landw. Nutzfläche
Genetisch veränderte Organismen (GVO) und deren Derivate sind verboten
keine Antibiotika und Leistungsförderer
Klar definierte Vorgaben
Die Bio-Initiative setzt neue Standards im Bereich der ökologischen Produktion. Sie gelten für die Nutzung bzw. Kultivierung landwirtschaftlicher Flächen, der tierischen Veredelung im Bereich Legehennen, der Aufzucht von männlichen Küken (Hähnleinprojekt), Masthühnern, Schweinen und Kühen.
Wir wollen Transparenz entlang der gesamten Prozesskette.